Prüfung Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes

Liebe SVW Mitglieder, Trainer, Aktive- und Jugendspieler,

aktuell werden in allen Bereich die strengen Corona-Verordnungen gelockert.
Somit ist auch der Betrieb von Sportstätten und der Sport im Freien wieder möglich. Über allen diesen Lockerungen steht, und das darf man bei der Durchsicht aller Informationen wörtlich nehmen, der Schutz der Gesundheit und die Einhaltung der behördlichen Verfügungsverordnungen. Der WFV (Württembergische Fußballverband) hat, unter Bezugnahme auf die am 11.05.2020 in Kraft getretene neue Verordnung des Landes Baden-Württemberg, auf seiner Homepage eine Zusammenfassung des aktuellen Konzeptes gestellt. Unter der Überschrift „Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unter strengen Auflagen möglich“ finden sich hier alle Vorgaben, die bei einer Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs einzuhalten sind. (www.wuerttfv.de/news/wiederaufnahme-destrainingsbetriebs-unter-strengen-auflagen-moeglich/)

. Als „kurze“ Zusammenfassung der Vorgaben kann festgehalten werden:

• Seit dem 11. Mai 2020 sind alle Sportarten unter freiem Himmel unter Einhaltung strenger Infektionsschutzverordnungen wieder erlaubt. Somit soll auch Fußballtraining zunächst individuell und in Kleingruppen wieder möglich sein.

• Während des Trainings- und Übungseinheiten ist ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen einzuhalten.

• Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist bleiben untersagt.

• Alle Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen.

• Pro 1.000 Quadratmeter sind maximal fünf Personen zulässig.

• Umkleiden, Duschen, Gemeinschafts- und Vereinsheime müssen geschlossen bleiben.

• Es ist bei jedem Training zu dokumentieren welche Personen am Trainingsbetrieb teilgenommen haben.

• Es ist für jedes Training ein Hygienebeauftragter zu benennen.

Der Vorstand und die Jugendleitung des SV Wurmlingen haben sich am 10. Mai in Hinblick auf die mögliche Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes ausgetauscht. Aufbauend auf die strengen Vorgaben werden wir in den nächsten Wochen, im engen Austausch zwischen Jugendleitung, Trainern und Vorstandschaft, die Möglichkeiten für eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Jugend- und Aktivenbereich detailliert prüfen.
In einem ersten Schritt werden wir daher, vorerst ohne Spieler, „Proben“ ob und wie die strengen Vorgaben umgesetzt werden können und welche Rahmenbedingungen für eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs innerhalb des SVW geschaffen werden müssten. Aufbauend auf die Ergebnisse werden wir dann die weiteren Schritte definieren. Als Mannschaftssport hat der Fußball im Vergleich zu den Individualsportarten bei der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes sicherlich einige zusätzliche „Hürden“ zu nehmen, um die Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.
Eine sofortige Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen daher weder im Jugend- noch im Aktivenbereich oder bei unserer AH umsetzbar.
Wir verstehen, dass alle wieder schnellstmöglich auf den Trainingsplatz wollen. Gleichzeitig sind wir in der Verantwortung diesen verständlichen Wunsch mit den sehr strengen Hygiene– und Sicherheitsvorschriften in Einklang zu bringen. Wir verfolgen die momentane Entwicklung sehr genau und werden euch über die weiteren Entscheidungen auf dem Laufenden halten.

Hier nochmal die wichtigsten Dokumente im Überblick:

Checkliste für Spieler/Spielerinnen

Training unter Auflagen Vorgabe (WFV)

DFB Leitfaden für den Trainingsbetrieb

Schreiben der Gemeinde bezüglich des Trainingsbeginns

 

Vielen Dank für Euer Verständnis. Bleibt alles gesund.

Vorstand und Jugendleitung SV Wurmlingen.